1. Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen
der JPD AG und juristische sowie natürliche Personen, nachfolgend "Kunde"
genannt, welche für alle Dienstleistungen, Produkte und durch die JPD AG
vertriebene Fremdprodukte Gültigkeit haben. Die allgemeinen
Geschäftsbestimmungen bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher zwischen den
Kunden und der JPD AG abgeschlossenen Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird. Mit dem Bestellen eines Angebotes oder einer
Dienstleistung bzw. der Nutzung eines Angebotes oder einer Dienstleistung,
akzeptiert der Kunde die jeweils aktuelle unter http://www.jpd.ch publizierte
Versionen der Geschäftsbedingungen in allen Punkten, inklusive Preise und
Leistungsumfang. Von den AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur
Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von der JPD AG ausdrücklich offeriert oder von
der JPD AG ausdrücklich schriftlich akzeptiert werden.
2. Leistungsumfang
Die JPD AG erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Software- und Infrastrukturlösungen,
Hosting, Consulting und Support, vertreibt Fremdprodukte von
Soft- und Hardwareherstellern und stellt IT-Produkte her.
Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen der JPD AG ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen, Vereinbarungen und Auftragsbestätigungen enthaltenen
Leistungsbeschreibungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für
Fremdprodukte gelten die Angaben des Herstellers. Die Leistungen von der JPD AG
werden gegen Vergütung nach Aufwand und ohne Ergebnisverantwortung erbracht,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
JPD AG ist im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten bestrebt
die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen
anzubieten. Soweit möglich, informiert die Gesellschaft rechtzeitig über
Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, für Wartungsarbeiten,
Einführung von Neuerungen usw. nötig sind.
3. Inkrafttreten von Verträgen
Sämtliche Angaben der JPD AG in Broschüren, Preislisten und sonstigen
Publikationen, sowie online verfügbare Angaben sind freibleibend und blosse
Einladung zur Offerte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Ein Vertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien bzw.
spätestens mit Beginn der Inanspruchnahme der Leistung oder der Lieferung des
Produktes oder Fremdproduktes in Kraft. Eine Bestellung der Leistungen, Produkte
oder Fremdprodukte kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Angebote sind
während der von der JPD AG genannten Frist verbindlich. Fehlt eine solche,
bleibt das Angebot vom Offerte-Datum an während 14 Tagen gültig. Für Offerten
von Fremdprodukten gilt der Tagespreis.
Ein Auftrag gilt in folgenden Fällen als erteilt: beim Vorliegen einer
schriftlichen Auftragsbestätigung oder Vertrag durch die JPD AG, welche vom
Kunden zur Kenntnis genommen worden ist, beim Vorliegen einer mündlichen oder
schriftlichen Terminvereinbarung.
Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das 18.
Lebensjahr vollendet hat und somit unterschriftsberechtigt ist. Sofern der Kunde
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist er verpflichtet, seiner
Bestellung eine schriftliche Bestätigung seines Vormundes bei zu legen.
4. Preise
Der Kunde bezahlt für die einzelnen Dienstleistungen, Produkte und Fremdprodukte
einen Preis, der aus den jeweiligen Verträgen, Vereinbarungen und
Auftragsbestätigungen und/oder Preislisten hervorgeht. Dauert ein Projekt mehr
als einen Monat, werden monatliche Rechnungen gestellt.
Support-Verträge basieren auf Vorauszahlung eines Dienstleistungsblocks in
bestimmter Höhe.
Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, rein
netto, in Schweizerfranken. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SWICO)
werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem
abgabepflichtigen Produkt enthalten.
Wird die Erbringung einer Leistung zu einem Festpreis vereinbart, so basiert
dieser auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung bekannten
Grundlagen. Sollten sich diese Grundlagen während der Realisierung des Projektes
wesentlich ändern, und war dies für die JPD AG nicht voraussehbar, so kann die
JPD AG eine Anpassung des Festpreises verlangen. Alle zusätzlichen Leistungen
werden nach Zeitaufwand und monatlich abgerechnet. Produkte von Drittlieferanten
werden sofort nach Erhalt durch den Kunden demselben in Rechnung gestellt.
Erhöhen sich die Bezugspreise für die JPD AG nachdem der Kunde die Produkte
bestellt hat, berechtigt dies die JPD AG, die Preise gegenüber dem Kunden
entsprechend anzupassen.
Die jeweils geltenden Stundenansätze für Dienstleistungen richten sich nach der
geltenden Preismatrix.
Reisespesen werden in Form von Wegpauschalen zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.
Die Wegpauschalen beinhalten die Transportkosten und den zeitlichen Aufwand für
eine Person.
5. Preisänderungen
Die JPD AG behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihre
Leistungsbeschreibungen, Preise, Gebühren und Ansätze jederzeit zu ändern, sowie
bei überjähriger Vertragsdauer den jeweils gültigen Preislisten der JPD AG
anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens einen Monat im Voraus
angekündigt. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann er das
Vertragsverhältnis zu JPD AG binnen 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung
kündigen. Für Vertragserneuerungen gelten die aktuellen Preise, welche zum
Zeitpunkt der der Verlängerung publiziert sind.
6. Zahlungskonditionen
Sämtliche Rechnungen und Forderungen der JPD AG gegenüber ihren Kunden werden je
nach Vereinbarung fällig und sind innerhalb der auf dem Rechnungsformular
angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. JPD AG behält sich das Recht
vor, während eines Projektes Akontorechnungen zu stellen sowie Massnahmen zu
treffen zur Sicherstellung ihrer Ansprüche in Form von Vorauszahlungen,
Bankgarantien etc.
Wiederkehrend anfallende Kosten für Online-Dienstleistungen werden (wenn nichts
anderes vereinbart) jährlich, gegen Vorauszahlung erbracht. Sonstige Entgelte
für bestimmte Bereitstellungen und kundenspezifische Anpassungen werden nach
Aufwand und separater Vereinbarung verrechnet.
Einsprachen oder begründete Einwände können innerhalb dieser Frist, aber nicht
später als 30 Tage nach Rechnungsdatum, eingereicht werden. Nach Ablauf der
Frist gilt die Rechnung als genehmigt. Das Fälligkeitsdatum ist zugleich
Verfalldatum. Hat ein Kunde bis zu dem angegebenen Datum weder die Rechnung
beglichen noch begründete Einwände dagegen erhoben, ist ab Fälligkeitsdatum ein
Verzugszins von 1.00 Prozent pro Monat, sowie die Bezahlung von Mahngebühren
geschuldet. Bei Zahlungsverzug behält sich die JPD AG das Recht vor im
Einzelfall nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung zu liefern oder ohne weitere
Mahnung ihre Leistungen entschädigungslos mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Ab der 2. Mahnung (letzte Mahnung) wird ein Zuschlag von CHF 50.00 als
Bearbeitungsgebühr erhoben und nach Ablauf der letzten Frist wird die Betreibung
eingeleitet und das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten
durchgeführt. Abzüge von den zu zahlenden Rechnungsbeträgen sind weder durch
Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen noch aus anderen Gründen gestattet.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von der JPD AG gelieferten Produkte und Fremdprodukte bleiben bis zum
vollständigen Eingang des Entgelts im Eigentum der JPD AG und der Kunde ist
nicht berechtigt, diese zu weiterveräussern oder zu verpfänden. Die JPD AG ist
berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB
im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen.
Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der JPD AG umgehend sein
schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen
für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der
Verordnung des Bundesgerichtes).
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet,
die von der JPD AG gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu
behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
8. Termine und Lieferfristen
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die JPD AG ist stets bemüht, die
vereinbarten Termine einzuhalten. Die JPD AG kann jedoch für deren Einhaltung
keine Gewähr übernehmen und der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund von
Verzögerungen Ansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen. Eine allfällige
Überschreitung von Terminen berechtigt den Kunden auch nicht, vom Vertrag
zurückzutreten oder diesen zu kündigen. Die Angabe von verbindlichen
Lieferfristen und Lieferterminen durch die JPD AG steht unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch Zulieferanten und Hersteller. Die
JPD AG erbringt ihre Leistungen grundsätzlich während der normalen Arbeitszeit,
von Montag bis Freitag 8:00 – 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr, ausgenommen
Feiertage.
9. Lieferung, Prüfung, Abnahme und Annahmeverzug
Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich nach Ermessen von der JPD AG und auf
Gefahr und Kosten des Kunden. Beschwerden über Beschädigungen, Verlust oder
Untergang während des Transports sind vom Kunden direkt an die betreffende
Transportfirma zu richten. Der Kunde hat den Empfang der Produkte auf dem
Lieferschein durch Unterschrift zu bestätigen und die Lieferungen unverzüglich
zu prüfen, sowie allfällige Beanstandungen innerhalb von zehn (10) Tagen
schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, oder setzt er die gelieferten
Produkte produktiv ein, so gilt die Lieferung als akzeptiert. Die JPD AG wird
Beanstandungen zur Behandlung an den jeweiligen Drittlieferanten weiterleiten.
Für Fremdprodukte mit Herstellergarantie gelten die Angaben des Herstellers.
Sonstige Beanstandungen werden durch die JPD AG nach freiem Ermessen behandelt.
Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Prüfung bzw. Abnahme oder nimmt er die
Leistungen zuvor in operativen Betrieb, gelten diese als genehmigt und
abgenommen. Kleinere Mängel, die den operativen Betrieb des Kunden nicht
wesentlich beeinträchtigen, sind kein Hinderungsgrund für die Abnahme.
Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, so ist die JPD AG berechtigt,
bestellte oder im Zusammenhang mit Leistungen bereitgestellte Hard- und Software
auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, die Leistungserbringung
einzustellen, und nach unbenutztem Ablauf einer zur Annahme gesetzten,
angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat in diesem Fall
alle von der JPD AG erbrachten Leistungen zu bezahlen und allfälligen der JPD AG
entstandenen Schaden zu ersetzen.
10. Gewährleistung
Die JPD AG steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe
Erbringung ihrer Leistungen ein. Die JPD AG kann keine Gewähr dafür übernehmen,
dass die von ihr gelieferten Produkte oder unterstützten Systeme ununterbrochen
und fehlerfrei in allen gewünschten Kombinationen eingesetzt werden können. Für
Drittprodukte gilt die Gewährleistung des Hardware- und/oder
Softwareherstellers, unter Ausschluss jeder weiteren oder anderen Gewährleistung
der JPD AG.
Die JPD AG trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor unberechtigten Eingriffen
Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor gesetzwidrigen Zugriffen Dritter
kann jedoch nicht gewährleistet werden und kann für solche Eingriffe nicht
haftbar gemacht werden. Jede Gewährleistung für die irrtümliche Offenlegung,
sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und
empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
Die Gewährleistung entfällt ausserdem bei Mängeln und Störungen, die die JPD AG
nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, Zufall, höhere Gewalt,
unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige
Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Die
Gewährleistung entfällt insbesondere, wenn ein Mangel auf Dritteinwirkung oder
eine Fehlfunktion der vom Kunden eingesetzten Infrastruktur zurückzuführen ist
oder wenn der Kunde oder Dritte Eingriffe in Hardware oder Software vornehmen
oder diese manipulieren oder verändern, ohne vorher die schriftliche
Einwilligung von der JPD AG einzuholen. Verbringt der Kunde Produkte ins
Ausland, ist die JPD AG einer Gewährleistung ebenfalls enthoben.
Liegt ein Gewährleistungsfall vor, behebt die JPD AG allfällige Mängel nach
eigenem Ermessen (z.B. Nachbesserung, Ersatzlieferung). Kann die JPD AG die
Mängel nicht innert angemessener Frist beheben, hat der Kunde Anspruch auf eine
Minderung der bezahlten Vergütung für die betroffene Leistung, oder, wenn der
Minderwert den Betrag der bezahlten Vergütung erreicht, auf Rückerstattung der
Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die erfolgte Nutzung
gegen Rückgabe der betroffenen Leistung. Beanstandungen sind innert 10 Tagen
nach Auftreten eines Gewährleistungsfalls schriftlich und unter genauer Angabe
des Defekts und der Umstände dessen Auftretens geltend zu machen. Leistungen von
der JPD AG, die über den Rahmen der Gewährleistungsansprüche des Kunden
hinausgehen, werden von der JPD AG nach Möglichkeit erbracht und gemäss den
jeweils gültigen Preislisten in Rechnung gestellt.
11. Haftung
Die JPD AG haftet für Sach- und Personenschäden bis zu einem Maximalbetrag von
CHF 3'000'000.-, vorausgesetzt dass der Schaden durch die
Haftpflichtversicherung der JPD AG gedeckt wird, und der Kunde nachweist, dass
die JPD AG ein Verschulden trifft.
JPD AG schliesst jede Haftung für Leistungsunterbrüche aufgrund höherer Gewalt,
sowie für Schäden, welche durch Missbrauch der Verbindung (z.B. Viren) von
Dritten zugeführt werden aus. JPD AG behält sich in allen Fällen
Schadenersatzforderungen vor gegenüber Benutzern bei Delikten
(Datenkriminalität, Datenmissbrauch und so genannten Hacking-Angriffen) auf das
Netz oder die Infrastruktur der Gesellschaft.
Die Kunden sind für die Sicherung ihrer Daten allein verantwortlich. JPD AG
führt Datensicherungen der bei ihr gelagerten Webdaten durch und bewahrt diese
während 7 Tagen auf. Der Kunde trägt trotzdem die Verantwortung, eigene
Datensicherungen anzulegen, daher lehnt JPD AG jede Haftung für verlorene Daten
ab, welche auf eine mangelhafte Datensicherung zurückzuführen sind.
Jede Haftung oder Verpflichtung im Zusammenhang mit der Erbringung von
Leistungen durch die JPD AG für andere Schäden, insbesondere indirekte Schäden,
Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwand
oder Ansprüche Dritter oder Datenverlust sowie für Schäden aus verspäteter
Lieferung wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Fremdprodukten gelten die Bestimmungen des Herstellers. Die JPD AG lehnt
jegliche Haftung für Ansprüche, die aus dem Versagen oder dem fehlerhaften
Funktionieren von Fremdprodukten entstehen, ab (zum Beispiel
Dienstleistungskosten für erneuten Aus- und Einbau von Soft-/Hardware).
Die JPD AG kann in Absprache mit und auf Rechnung des Kunden, vertragliche
Ansprüche gegen Drittlieferanten geltend machen und haftet in keiner Weise für
die Leistungserbringung seitens der Drittlieferanten.
12. Geistiges Eigentum
Die JPD AG oder ihre Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher mit der
Leistungserbringung in Zusammenhang stehender Immaterialgüterrechte und der
damit zusammenhängenden Programme, Daten, Unterlagen und Dokumentation sowie
Änderungen oder Erweiterungen. Sofern schriftlich vereinbart, steht dem Kunden
nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts an den von der JPD AG im
Rahmen der Leistungsbeschreibungen geschaffenen Arbeitsergebnissen, Unterlagen,
Auswertungen oder Programmen ein unübertragbares und nicht ausschliessliches
Nutzungsrecht zu. Dem Kunden überlassene Programme dürfen dabei nur auf bestimmt
bezeichneten Anlagen und Systemen sowie nur für eigene Zwecke eingesetzt,
keinesfalls jedoch vervielfältigt, Dritten zur Verfügung gestellt oder
überlassen werden. Wünscht der Kunde eine Exklusivität, so muss dies schriftlich
vereinbart werden. Die Nutzungsbefugnis des Kunden an Standardsoftware und
Unterlagen von Drittlieferanten richtet sich nach den Bestimmungen der
Drittlieferanten. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen jederzeit
einzuhalten.
Bei Nutzungsverstössen oder bei Verletzung des geistigen Eigentums von der JPD
AG, deren Lizenzgebern oder von Drittlieferanten durch den Kunden behält sich
die JPD AG vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos aufzulösen. Die
Geltendmachung von Schadenersatz sowie der Anspruch auf Wiederherstellung des
rechtmässigen Zustandes bleiben vorbehalte.
13. Schutzrechte Dritter
Die JPD AG unterstützt den Kunden gegen alle im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung von der JPD AG gegen den Kunden erhobenen Ansprüche wegen
Verletzung eines schweizerischen Schutzrechts, sofern der Kunde die JPD AG über
solche Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert.
Sind schweizerische Schutzrechte Dritter verletzt worden, oder ist dies nach
Auffassung von der JPD AG wahrscheinlich, hat die JPD AG die Wahl, entweder dem
Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch der betreffenden Leistungen zu
verschaffen, diese zu ersetzen oder so abzuändern, dass die Verletzung der
Schutzrechte nicht mehr besteht.
Die JPD AG ist nicht haftbar für Verletzungen von Schutzrechten, wenn sich ein
Anspruch in Verbindung mit Leistungen entsteht, die nicht von der JPD AG
erbracht wurden, oder wenn eine Verletzung von Schutzrechten auf Änderungen der
Leistungen von der JPD AG durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist.
Andere Ansprüche stehen dem Kunden gegenüber der JPD AG bei Verletzung von
Schutzrechten nicht zu.
14. Geheimhaltung
Beide Parteien sind verpflichtet, auch über die Dauer des Vertragsverhältnisses
hinaus, sämtliche ihnen zugänglich gemachten vertraulichen Informationen, sowie
alle übrigen im Zusammenhang mit der Offertestellung, der Vorbereitung der
Leistungserbringung, den Vertragsverhandlungen oder der Vertragserfüllung
erhaltenen oder wahrgenommenen vertraulichen Informationen, Daten und Unterlagen
geheim zu halten und nur im Rahmen der vertraglichen Beziehung zu verwenden.
15. Datenschutz
Die Kunden verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Vorschriften der
Datensicherheit und des Datenschutzes. Es gilt das schweizerische
Datenschutzgesetz für Geschäftsbeziehungen mit Kunden im In- und/oder Ausland.
Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der vorherigen,
schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Soweit die JPD AG für den Kunden
Personendaten bearbeitet, ist der Kunde verpflichtet, jederzeit seine volle
Verantwortung als Inhaber dieser Daten wahrzunehmen und zu erfüllen. Die JPD AG
ist alleine Bearbeiterin solcher Daten und übernimmt keine
datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten für den Kunden als Inhaber dieser
Daten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Daten zur
Abwicklung und Pflege ihrer Geschäftsbeziehungen verwendet und zu diesem Zweck
auch an Dritten wie z.B. Hersteller, Zulieferanten, Inhaber von Schutzrechten,
Spediteure, Kreditinstitute in der Schweiz oder im Ausland bekanntgegeben werden
können. Der bekanntgebende Partner wird in solchen Fällen durch geeignete
organisatorische, technische und verträgliche Vorkehrungen für die
Gewährleistung des Datenschutzes sorgen.
16. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und der JPD AG
den im Hinblick auf die Vertragserfüllung erforderlichen Zutritt zu gewähren.
Der Kunde bezeichnet einen Ansprechpartner für die JPD AG, der hinsichtlich
sämtlicher operativer Belange der zu erbringenden Leistungen ausschliesslich
entscheidungsbefugt ist und über die notwendigen Zeitressourcen verfügt.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Instruktionen betreffend Verwendung von
Hardware und Software, sowie der Nutzung von JPD AG-Systemen zu befolgen und
alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen (auch zum Schutz der im Eigentum von der
JPD AG stehenden Geräte) zu treffen. Hardware und Software dürfen vom Kunden
ausserdem nicht abgeändert oder an andere Geräte angeschlossen werden. Jede
Standortänderung ist an die JPD AG unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde verpflichtet sich, ihre persönlichen Daten wahrheitsgetreue anzugeben
und die Dienstleistungen, Internetdienste, Produkte und Fremdprodukte, für die
er mit der JPD AG einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss
zu benützen. Er ist verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorschriften
einzuhalten und übernimmt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der auf
seinen Systemen und Speichermedien vorhandenen Daten.
Die Beschaffung und der Nachweis von Lizenzrechten für alle installierten
Programme ist alleinige Sache des Kunden. Die JPD AG übernimmt nach Möglichkeit
die Lieferung der Software, nicht aber die Verantwortung für fehlende Lizenzen
und lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab. Der Kunde ist verpflichtet, der JPD
AG gegenüber allen Ansprüchen jeglicher Art schadlos zu halten, welche Dritte
gegen der JPD AG im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von der JPD AG
durch den Kunden geltend machen.
Kommt der Kunde seinen oben umschriebenen Pflichten nicht umfassend oder nicht
rechtzeitig nach, entfällt jegliche Verantwortung von der JPD AG für eine
allfällige nicht vertragsgemässe Leistungserbringung. Entstehen Verzögerungen
oder ein Mehraufwand, kann die JPD AG die Anpassung der vereinbarten Termine und
die Erhöhung des Entgelts verlangen. Kommt der Kunde seinen Pflichten auch nach
Ansetzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist die JPD AG zudem
berechtigt, den vollumfänglichen Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.
Die fristlose Kündigung des Vertrages bleibt ebenfalls Vorbehalten.
Der Kunde ist verantwortlich für die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen um
Missbräuche zu verhindern und verpflichtet sich sämtliche Zugangsdaten (E-Mail,
Server, FTP, usw.) vertraulich zu behandeln, damit mit seinen Zugangsdaten
unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme, Manipulationen von Programme oder
Einschleusung von Computerviren vorkommen könnte. Der Kunde verpflichtet sich,
die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden
gesetzlichen Bestimmungen (z.B. des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des
Urheberrechtes) einzuhalten und seine Zugangspasswörter vertraulich zu
behandeln. Er hat jederzeit die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern oder ändern
zu lassen und er haftet für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch des Zugangs
entsteht.
Jede Behinderung der System- und Netzwerksicherheit ist verboten. Insbesondere
ist es verboten, unerlaubt auf Daten, Systeme oder Netzwerkelemente zuzugreifen,
solche auszuwerten, zu überwachen, zu scannen oder anderweitig unerlaubt zu
benutzen, ohne ausdrückliche Genehmigung des Berechtigten die Verwundbarkeit des
Systems zu prüfen.
Reine Downloadseiten sind grundsätzlich unerwünscht und das Versenden von
Massenmails (Spaming, Bombing usw.) über die Server der JPD AG ist strikt
untersagt. Tätigkeiten die die Systemstabilität negativ beeinflussen,
insbesondere das Verwenden von Scripten, welche die Serversysteme überlasten
oder zu Fehlfunktionen verleiten, sowie das Betrieb von Mailinglisten in einem
Ausmass, welches die Betriebsstabilität der Systeme gefährden könnte bleiben
untersagt. Jedoch, bei gezielten Mailings an Kunden sind wir Ihnen aber gerne
behilflich. Das versenden von Werbe-E-Mails durch den Kunden an Dritte, ohne von
diesen dazu aufgefordert worden zu sein, ist unzulässig.
Der Kunde verpflichtet sich, ihre Internetseite nicht für die Verbreitung resp.
für das Abrufen von Informationen mit widerrechtlichem, unsittlichem, obszönem
oder ähnlichem Inhalt zu missbrauchen und internationales und schweizerisches
Recht, sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln einzuhalten. Insbesondere
dürfen die folgenden Informationen mit rechtwidrigem Inhalt vom Anschluss des
Kunden nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:
- Informationen, die Urheberrechte, ähnliche Schutzrechte oder
Immaterialgüterrechte Dritter verletzen.
- Gewaltdarstellungen im Sinne von Art. 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuches
(StGB).
- Pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen im Sinne
von Art. 197 StGB
- Gewaltdarstellungen (StGB 135) sowie Aufrufe zur Gewalt im Sinne von Art. 259 StGB
- Rassistisch diskriminierende Inhalte (StGB 261)
- Unerlaubte Glücksspiele, insbesondere im Sinne des Lotteriegesetzes
- Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
- Kunde trifft geeignete Massnahmen um zu verhindern, dass Minderjährige Zugang zu
Informationen erlangen, die nicht für sie bestimmt sind. (Jugendschutz)
JPD AG behält sich das Recht vor, den Webhosting Service des Kunden bei
missbräuchlicher Verwendung mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu
deaktivieren, respektive zu sperren. Bei missbräuchlicher Verwendung des
Serverplatzes oder des Verstosses gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bleiben Schadenersatzansprüche seitens der JPD AG in jedem Fall ausdrücklich
vorbehalten.
17. Anstellungsverzicht
Die Anstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in irgendeiner Form der
mit Ausführung von Leistungen unter dem Vertrag beauftragten Mitarbeiter oder
Hilfspersonen der JPD AG während der Vertragsdauer und innerhalb eines Jahres
nach Vertragsbeendigung bedarf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung. Im
Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung schuldet der Kunde eine
Konventionalstrafe in Höhe eines Nettojahresgehaltes des abgeworbenen
Mitarbeiters, mindestens jedoch von CHF 100‘000.- unter Vorbehalt des
Nachforderungsrechts für den weiteren nachgewiesen Schaden. Die Bezahlung der
Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung dieser Verpflichtung.
18. Vertragsdauer und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Leistung
durch die JPD AG oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
Unbefristete Verträge können von beiden Parteien schriftlich unter Einhaltung
einer Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden. Bei befristeten Verträgen
verlängert sich die Vertragsdauer jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr,
wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat vor Ablauf der
Vertragsdauer gekündigt wird. Vorbehalten bleiben abweichende Vereinbarungen der
Parteien.
Die JPD AG kann Verträge jederzeit durch Mitteilung an den Kunden fristlos
kündigen und/oder ihre Leistungen und Lieferungen einstellen, wenn der Kunde
gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung verstösst, im Zusammenhang mit der
Inanspruchnahme der Leistungen von der JPD AG: illegale oder anstössige
Aktivitäten unternimmt oder duldet, mit der Bezahlung von Rechnungsbeträgen in
Verzug ist, zahlungsunfähig wird, Zwangsvollstreckungsmassnahmen gegen ihn
ergriffen werden oder sich sonst seine wirtschaftliche Lage derart verändert,
dass die Rechte von der JPD AG gefährdet sind.
19. Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB ungültig oder unwirksam
erwiesen, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen und die AGB insgesamt. Die Parteien bemühen sich in einem solchen
Fall, die ungültige oder anfechtbare Bestimmung durch eine andere gültige und
durchsetzbare Regelung zu ersetzen, welche der aufgehobenen Bestimmung in ihrem
rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für
das Ausfüllen von Vertragslücken.
20. Schlussbestimmungen
Der Kunde akzeptiert mit seiner Bestellung/seinem Auftrag diese AGB als
verstanden und akzeptiert sie in allen Punkten.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für
nichtig oder ungültig erweisen, bleibt der Vertrag dennoch bestehen und behält
ihre Gültigkeit.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschliesslich
schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Baden (AG), Schweiz.
Stand: Juni 2010